Katastrophenschutz

Schneesturm, Überschwemmungen oder Massenkarambolagen: Muss vielen Menschen akut geholfen werden, kommt der Katastrophenschutz zum Einsatz.

Die ehrenamtlichen Helfer des Katastrophenschutzes sind zur Stelle, wenn die Kräfte des Rettungsdienstes und der Feuerwehr nicht ausreichen. Bund und Länder unterstützen die Arbeit der Malteser im Katastrophenschutz materiell und fördern mit einem finanziellen Beitrag die Einsatzfähigkeit.

Malteser und Behörden bilden eine bewährte Partnerschaft zum Schutz der Bevölkerung bei außergewöhnlichen Ereignissen.

Der Malteser Zivil- und Katastrophenschutz steht bereit, wenn Natur- und/oder technische Katastrophen drohen.

Wenn, was niemand hofft und schon gar keiner voraussehen kann, unsere Gegend plötzlich von Unwettern oder anderen Katastrophen heimgesucht wird. Dann sind die Einsatzkräfte des Malteser Notfall- und Katastrophenhilfen zur Stelle.

Vielseitige Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz

Die Einheiten des Malteser Zivil- und Katastrophenschutzes gliedern sich entsprechend ihren Aufgaben in den Sanitätszug und dem Betreuungszug. Während sich der Sanitätszug um die medizinische Versorgung und den Transport von Verletzten kümmert, stellen die Mitarbeiter des Betreuungszuges die Versorgung von unverletzten bzw. bereits behandelter Personen nicht nur im Katastrophenfall sicher. Mehr Informationen zu:

  • Sanitätsdienst
  • Betreuungsdienst

Katastrophenschutz braucht engagierte Helfer

Der Malteser Katastrophenschutz verfügt über moderne Technik und Einsatzkräfte die schnell und fachkundig handeln. So sind wir auch extremen Situationen gewachsen. Dabei ist die Hilfe kompetenter Freiwilliger gefragt. Die Malteser bereiten Sie umfassend und qualifiziert auf Ihre Aufgabe als Sanitäter, Betreuer, Verpflegungshelfer oder Fernmelder im Katastrophenschutz vor.
 
Machen Sie mit an den Brennpunkten des Lebens - als Ehrenamtlicher Helfer.

Absicherung von Großveranstaltungen

Die Malteser Notfall- und Katastrophenhilfe stellt Technik und Einsatzkräfte auch außerhalb von Krisenzeiten zur Verfügung. Mit uns sorgen Sie frühzeitig für die Sicherheit Ihrer Veranstaltung. Wir bieten Ihnen Ausrüstung und Einsatzkräfte für Ihre Veranstaltung.
 
Zur Absicherung von Großveranstaltungen siehe auch Malteser Sanitätsdienst.

Medizinproduktesicherheit

Medizinproduktesicherheit

„Gemäß § 6 Abs. 1 MPBetreibV müssen Gesundheitseinrichtungen einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Nach Abs. 4 muss eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit auf der Internetseite der Gesundheitseinrichtung bekannt gemacht werden. Den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit im Malteser Rettungsdienst und den Einsatzdiensten der Malteser können Sie unter Beauftragter.MP-Sicherheit.Notfallvorsorge@malteser.org kontaktieren.“