Schulbegleitdienst

Das Ziel der Schulischen Integrationshilfe ist durch Schulbegleitung Kinder und Jugendliche in Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten zu unterstützen, damit sie den dort gestellten Anforderungen möglichst selbständig begegnen können und somit die Teilhabe am Gemeinschafts- und Unterrichtsgeschehen gelingen kann.

Unter dem Motto „mittendrin, gemeinsam lernen – gemeinsam stark“ möchten wir Diskriminierung und soziale Ausgrenzung verhindern.

Die Aufgaben des Schulassistenten richten sich nach den spezifischen Voraussetzungen des Kindes oder Jugendlichen. Die Begleitung kann stundenweise oder über den ganzen Unterrichtstag erfolgen. Als Bezugsperson ist der Schulassistent Beobachter und Begleiter, Vermittler und Übersetzer zum Umfeld sowie Orientierungs- und Krisenhelfer. 

Beratung

Beratung

Unsere Hilfe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach §§ 53 und 54 SGB XII und SGB IX sowie nach § 35a SGB VIII erhalten, die von einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind. Der Malteser Hilfsdienst berät kostenlos und unverbindlich zu den Themen:

  • Ziele
  • Antragsstellung
  • Kostenübernahme
  • Betreuung und
  • Organisatorisches
Team

Team

Unser Team ist multiprofessionell zusammengesetzt und besteht aus 

  • Sozialpädagogen
  • Erziehern
  • Heilerziehungspflegern sowie
  • Personen mit pädagogischer Erfahrung
Kostenträger

Kostenträger

Die Kosten für den Begleitdienst übernimmt nach Antragstellung und Bewilligung das zuständige

  • Jugendamt oder
  • Sozialamt