Teilhabestärkungsgesetz vom Bundesrat verabschiedet

Erst vor wenigen Jahren trat das Bundesteilhabegesetz – Sozialgesetzbuch IX – über mehrere Reformstufen in Kraft. Nun gibt es bereits ein weiteres Gesetz, das die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen im Alltag und Arbeitsleben verbessern soll. Nachdem bereits im April der Bundestag zugestimmt hatte, stimmte auch der Bundesrat am 28. Mai 2021 dem Teilhabestärkungsgesetz zu. Dieses bringt einige neue Regelungen mit sich, die im Folgenden kurz vorgestellt werden.

  • Ausbau der aktiven Arbeitsförderung in Jobcentern und Arbeitsagenturen: Jobcenter sollen die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden so fördern, wie alle erwerbsfähigen Arbeitssuchenden auch.
  • Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises für das Budget für Ausbildung: Beschäftigte im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit erhalten, das Budget für Ausbildung in Anspruch zu nehmen. So kann es für diesen Personenkreis möglich werden, eine berufliche Entwicklung auch außerhalb einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf dem ersten Arbeitsmarkt in Anspruch zu nehmen.
  • Digitale Gesundheitsanwendungen: Es werden z. B. spezielle Apps in den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation aufgenommen.
  • Garantie eines diskriminierungsfreien Zugangs mit Assistenzhunden zu öffentlichen Anlagen und Einrichtungen: Bisher konnten nur Blindenführhunde auch dorthin mitgenommen werden, wo Hunde sonst verboten sind. Assistenzhunde unterstützen Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen, körperlichen oder geistigen Einschränkungen und Menschen mit posttraumatischen Belastungsstörungen. Sie sollen so Hilfeleistungen bei Verrichtungen des täglichen Lebens erbringen.
  • Einführung des Gewaltschutzes in Einrichtungen der Eingliederungshilfe: Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sollen ein auf die Einrichtung oder Dienstleistungen zugeschnittenes Gewaltschutzkonzept entwickeln. Es sollen geeignete Maßnahmen getroffen und kontrolliert werden, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere von Frauen und Kindern, zu gewährleisten. Hintergrund dafür ist Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention.

Das Teilhabestärkungsgesetz soll überwiegend zum 1.Januar 2022 in Kraft treten, einige Regelungen auch schon früher.

Nicht ins Gesetz schaffte es eine wesentliche, viel diskutierte und lang geforderte Regelung zur Finanzierung von Assistenzkräften während eines Aufenthalts im Krankenhaus sowie in Rehamaßnahmen der Assistenznehmerinnen und -nehmer. Für solche Menschen, die ambulante Dienste in Anspruch nehmen, in ambulanten Wohnangeboten oder in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe leben, ist die Finanzierung von Assistenzkräften bei Krankenhausaufenthalten weiterhin unklar. Hierzu gibt es eine klare Forderung an die Bundesregierung, noch in dieser Wahlperiode eine Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte herbeizuführen.

Unsere Beratungsstellen der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“, kurz EUTB®, beraten dazu auch gern vor Ort in Magdeburg, Stendal, Halle und Köthen sowie per Mail und am Telefon! Die Kontaktdaten für Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in Magdeburg, Köthen, Halle und Stendal finden Sie hier. 

Die EUTB® - Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung unterstützt Menschen mit Behinderung, drohender Behinderung oder chronischer Erkrankung und deren Angehörige niedrigschwellig und unabhängig an den Standorten Magdeburg, Stendal, Halle und Köthen. Hier werden Interessierte nach dem so genannten „Peer Counseling“-Ansatz, also die Beratung von Betroffenen durch Betroffene, über alle Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe informiert. Das Themenspektrum reicht dabei vom Antrag für einen Schwerbehindertenausweis über Fragen zum persönlichen Budget, zum Budget für Arbeit, zu Assistenzen und allgemeinen Hilfsmitteln, zu Wohnen, Mobilität, Pflegegraden oder Teilhabe an Freizeit. Die EUTB® wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.