„Schwerstkranken und sterbenden Menschen die letzte Zeit ihres Lebens ihren Vorstellungen entsprechend zu gestalten, genau hinzuhören und einfühlend zu begleiten, dafür sind wir vom Malteser Hilfsdienst da“, so Antje Schmidt, Koordinatorin des Ambulanten Hospiz- und Trauerbegleitungsdienstes der Malteser in Magdeburg.
Die Menschen in Magdeburg, Haldensleben und Zerbst können sich hier jederzeit über die konkreten Angebote und Möglichkeiten der hospizlichen Begleitung und palliativen Versorgung informieren, nicht zuletzt mit Blick auf die aktuellen Debatten zu Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid.
Am 26. Februar hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) das seit 2015 bestehende „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt. „Wir befürchten, dass Betroffene nun vermehrt die vermeintlich unkomplizierte Lösung suchen und das Urteil auf lange Sicht zu einer Entsolidarisierung mit schwerstkranken und sterbenden Menschen in unserer Gesellschaft führen könnte“, so Antje Schmidt.
Das Bundesverfassungsgericht selbst hatte in seinem Urteil auf die drohenden Gefahren hingewiesen, etwa dass die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe zu einer gesellschaftlichen Normalisierung der Suizidhilfe führen und sich der assistierte Suizid als normale Form der Lebensbeendigung insbesondere für alte sowie (schwer)kranke Menschen etablieren könnte.
„Wir wissen aus unserer täglichen Arbeit, dass ein Suizidwunsch Gründe hat, zum Beispiel die Angst vor Schmerzen und schweren Symptomen, vor Einsamkeit und Apparatemedizin sowie die Befürchtung, auf Hilfe angewiesen zu sein und seinen An- und Zugehörigen zur Last zu fallen“, erklärt Antje Schmidt. „Unsere Aufgabe, meine und die unserer qualifizierten Ehrenamtlichen, ist es, diese Ängste wahrzunehmen und Alternativen aufzuzeigen.“
Denn: Noch immer ist zu wenig bekannt, dass Hospizarbeit und Palliativversorgung umfassende Möglichkeiten zur Unterstützung eines würdevollen, weitgehend beschwerdefreien, durchaus selbstbestimmten und eher am „natürlichen Ablauf“ ausgerichteten Sterbens bieten. Diese Möglichkeiten müssen in der Öffentlichkeit mehr Gehör finden.
Hintergrundinformationen Welthospiztag:
Der Welthospiztag findet immer am zweiten Samstag im Oktober statt und fällt 2020 somit auf den 10. Oktober. Er steht unter dem Motto „Solidarität bis zuletzt.“ und nimmt Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das im Februar 2020 das seit 2015 bestehende „Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) für nichtig erklärt hatte.